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Daher sollte die kieferorthopädische Kontrolle des kindlichen Gebisses frühzeitig erfolgen. Bereits ab dem 5. bis 6. Lebensjahr lassen sich ausgeprägte Anomalien wie massive Engstände, Frontzahnüberbisse, seitliche Kreuzbisse etc. feststellen, Spätestens mit 7 oder 8 Jahren sollte ein Kind daher in einer kieferorthopädischen Praxis vorgestellt werden.
Eine konventionelle Kieferorthopädie beschränkt sich auf die Stellung der Zähne.
Schiefe oder falsch stehende Zähne lassen auf eine gestörte Harmonie des ganzen Körpers schließen. Ein ganzheitlich orientierter Ansatz, wie wir ihn in unserer Praxis betreiben, bezieht hingegen auch die Funktion des Kauorgans mit ein. Er hat nicht nur die Zähne, sondern das gesamte Kind im Blick.
Wir alle Wissen das Schnuller eine ungünstige Wirkung auf die Gebissentwicklung haben. Hier kann man sehr gut die positive Veränderung erkennen. Wir haben in diesem Fall keine Behandlung gemacht. Es wurde lediglich der Schnuller abgesetzt.